RestwegAufzeichnungsGerät (RAG)

Das RAG hat stark präventiven Charakter und ist bei Verkehrsunfällen ein bewährtes Beweismittel. Es kann überall dort eingesetzt werden, wo der Gesetzgeber den Einsatz eines Datenaufzeichnungsgerätes vorschreibt (Art. 102 VTS).

Als zugelassene Prüf- und Einbaustelle sind wir Ihre Anlaufstelle rund um das RAG. Wir installieren RAG 1000 und RAG 2000+ in Bussen, Fahrzeuge für gewerbsmässige Personenbeförderung sowie in Einsatzfahrzeugen und erstellen alle nötigen Prüfberichte für diese Geräte.